Allgemeine Geschäftsbedingungen von Island Erlebnisreisen GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Island Erlebnisreisen GmbH („Island Erlebnisreisen“). Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.


1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Island Erlebnisreisen den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Hinweise zur Reise und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Island Erlebnisreisen zustande. Island Erlebnisreisen bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der Reisende hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist Island Erlebnisreisen für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde es inner-halb der Bindungsfrist ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung oder Antritt der Reise, annimmt.
1.5 Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Island Erlebnisreisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Island Erlebnisreisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.6 Persönliche Voraussetzung des Reisenden: Der Reise sichert zu, dass er reisetauglich ist und wird im Zweifel sich durch einen Arzt die Reisetauglichkeit prüfen und bescheinigen lassen. Personen unter 18 Jahren dürfen nur nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten oder in Begleitung einer entsprechend bevollmächtigten Person an einer Reise teilnehmen.


2. Leistungen von Island Erlebnisreisen
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Reiseausschreibung von Island Erlebnisreisen in den von ihr herausgegebenen Prospekten in Verbindung mit der Reisebestätigung, die den Vertragsschluss bestätigt. Wird eine Reise für den Reisenden individuell erstellt, so ergeben sich die Leistungspflichten aus dem konkret erstellten Angebot für den Kunden in Verbindung mit der Reisebestätigung.


3. Bezahlung, Reiseunterlagen
3.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

3.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist Island Erlebnisreisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann Island Erlebnisreisen den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziff. 5.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.


4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderungen
4.1 Island Erlebnisreisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorherseh-baren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Island Erlebnisreisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Island Erlebnisreisen zur Preissenkung nach Ziff. 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Island Erlebnisreisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Island Erlebnis-reisen zu erstatten. Island Erlebnisreisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 Island Erlebnisreisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen wg. aktivem Vulkan). Island Erlebnisreisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Island Erlebnisreisen sie nicht einseitig vornehmen. Island Erlebnisreisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Island Erlebnisreisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Island Erlebnisreisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EG-BGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. Island Erlebnisreisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Island Erlebnis-reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 Island Erlebnisreisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Island Erlebnisreisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von Island Erlebnisreisen nach Ziff. 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach Ziff. 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.


5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Island Erlebnisreisen oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert Island Erlebnisreisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese bestimmt sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Island Erlebnisreisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reise-preises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wobei dem Kunden die genauen Staffelungen der pauschalierten Entschädigung zusammen
mit dem für ihn zugeschnittenen Reiseangebot vor Buchung mitgeteilt werden. Ist dies nicht der Fall, so gelten folgende Pauschalierungen:
Bei Rücktritt des Kunden
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises,
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises,
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises,
- vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
- und bei Rücktritt am Abreisetag /
bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.

Dem Kunden bleibt stets unbenommen, Island Erlebnisreisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von Island Erlebnisreisen geforderten Pauschalen.
5.3 Island Erlebnisreisen behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen oder den dem Kunden vor Buchung benannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.


6. Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit), des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungs-art, der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch Umbuchungen vorgenommen, so erhebt Island Erlebnisreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang und pro Reisenden. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziff. 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Island Erlebnisreisen nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Island Erlebnisreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber Island Erlebnisreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-kosten. Island Erlebnisreisen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.


7. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt Island Erlebnisreisen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die Island Erlebnisreisen ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.


9. Rücktritt und Kündigung durch Island Erlebnisreisen, Reiseunfähigkeit
9.1 Island Erlebnisreisen kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reise-beginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, an-gegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
9.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Island Erlebnisreisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Island Erleb-nisreisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Island Erlebnisreisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9.3 Der Anspruch des Reisenden auf Erhalt der Reiseleistungen ist ausgeschlossen, soweit diese für Island Erlebnisreisen unmöglich zu erbringen sind (§ 275 BGB). Dies ist bei einer Schiffsreise insbesondere der Fall, wenn der Reisende nach dem Urteil des Kapitäns bzw. des Schiffsarztes wegen Krankheit, Gebrechens oder aus einem anderen Grunde reiseunfähig ist, oder auf Begleitung zwingend angewiesen ist, aber ohne diese reist. In diesen Fällen stimmt der Reisende zu, sich von einem Arzt / Bordarzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit überprüft und verbindlich für beide Parteien feststellt.


10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden,
Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust

10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Island Erlebnisreisen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit Island Erlebnisreisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651 m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat Island Erlebnisreisen den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Island Erlebnisreisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Island Erlebnisreisen die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Island Erlebnisreisen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Island Erlebnisreisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Island Erlebnisreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Island Erlebnisreisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden
Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
10.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.


11. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Island Erlebnisreisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.


12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Island Erlebnisreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.


13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Island Erlebnisreisen ist im Fall einer Flugpauschalreise gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften ohne Betriebsgenehmigung in der EU ist hier einsehbar:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de


14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
14.1 Island Erlebnisreisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

14.2 Island Erlebnisreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Island Erlebnisreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Island Erlebnisreisen hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.

14.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Island Erlebnisreisen hat ihre Hinweis-pflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.


15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
15.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Island Erlebnisreisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutz-rechtlichen Hinweisen. Island Erlebnisreisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem
Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten
werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.
Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse ed.sinbelrednalsi@ofni mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Island Erlebnisreisen unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2 Mit einer Nachricht an ed.sinbelrednalsi@ofni kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.


16. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Island Erlebnisreisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von
Island Erlebnisreisen vereinbart.
16.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Island Erlebnisreisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.


Reiseveranstalter:

ISLAND Erlebnisreisen GmbH, Geschäftsführerin Inga Dockendorf, Heinrich-Schacht-Str. 58, 22880 Wedel, Tel.: +49-(0)4103-90 00 770, Telefax: +49-(0)4103-90 00 777

www.islanderlebnis.de; USt.-ID: DE 268 598 736

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Versicherung AG; Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Bildnachweis

E.-M. Entreß